Am 16. Juni 2026 wurde CanLeg angekündigt, der achte Cannabis-Pilotversuch der Schweiz: bis zu 5'000 Erwachsene im Kanton St. Gallen, mit Verkauf in Apotheken, Fachgeschäften und per Post.
Am 13. Mai 2026 hat der Waadtländer Staatsrat den Zwischenbericht zu Cann-L verabschiedet, dem einzigen Cannabis-Pilotversuch im Kanton: Die beiden bewilligten Anbaustandorte waren konform.
Am 8. Mai 2026 hat die Nationalratskommission entschieden, am Cannabisproduktegesetz weiterzuarbeiten, die Vorlage aber zur Überarbeitung an die Subkommission zurückgewiesen.
Am 13. Januar 2026 hat das BAG die zweite Auswertung der Cannabis-Pilotversuche veröffentlicht: Die Produktion muss schweizerisch und wenn möglich bio sein; der Bericht nennt Schwierigkeiten der Produzenten.
Mit dem Urteil 6B_89/2024 vom 1. Oktober 2025 hat das Bundesgericht den Schuldspruch wegen einer als CBD dargestellten Indoor-Hanfanlage mit über 1 % THC bestätigt.
Am 29. August 2025 hat die SGK-N das Cannabisproduktegesetz in die Vernehmlassung geschickt: bis zu 3 blühende Pflanzen pro Erwachsenen. Im Oktober 2026 ist das Gesetz nicht in Kraft.
Am 24. März 2025 hat der Tessiner Grosse Rat mit 46 zu 35 Stimmen eine Beteiligung des Kantons an einem Cannabis-Pilotversuch abgelehnt.
Am 14. Februar 2025 meldete die Gesundheitskommission des Nationalrates die Annahme des Vorentwurfs zum Cannabisgesetz: bis zu drei blühende Pflanzen pro Person. Im Oktober 2026 ist das Gesetz nicht in Kraft.
Am 3. Dezember 2024 veröffentlichte das BAG die erste Analyse der Cannabis-Pilotversuche: Das verkaufte Cannabis muss in der Schweiz nach biologischen Standards angebaut werden.
Am 17. September 2024 hielt die Regierung von Basel-Landschaft eine kantonale Meldepflicht für CBD-Hanf für wenig sinnvoll.