Am 13. Januar 2026 hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) den zweiten Teil der Auswertung der Pilotversuche mit Cannabis veröffentlicht, der die Zeit von Mitte 2024 bis Mitte 2025 abdeckt. Das verkaufte Cannabis muss in der Schweiz angebaut werden, wenn möglich biologisch, und der Bericht hält aus dem Versuch in Vernier fest, dass die Schweizer Produzierenden trotz ihrer zentralen Rolle kaum gewürdigt werden.
In Kürze
- Im Juni 2025 nahmen rund 10'400 Erwachsene an den sieben Pilotversuchen teil.
- Das Cannabis muss in der Schweiz produziert werden, wenn möglich bio; Abweichungen gibt es nur ausnahmsweise.
- Laut Bericht führt die Beschränkung auf Bio und Anbau im Freien weiterhin zu gewissen Problemen, etwa unerwünschter Bestäubung.
Was der Bericht über die Produzenten sagt
Die Auswertung, die das BAG der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) und der Universität Lausanne übertragen hat, datiert vom 17. November 2025. Sie betrifft die sieben laufenden Versuche in Basel-Stadt, Bern, Biel, Lausanne, Luzern, Vernier, Zürich (Stadt und mehrere Gemeinden des Kantons) und Basel-Landschaft.
Gemäss der Zusammenfassung funktioniert die Zusammenarbeit mit den Produzenten nach einer anspruchsvollen Startphase inzwischen in allen Versuchen gut. Die Anforderungen an die Produktion, also die Beschränkung auf Bio und auf den Anbau im Freien, bereiten aber weiterhin gewisse Probleme, darunter unerwünschte Bestäubung. Zudem sei es schwieriger, Cannabis mit ausgeglichenem THC- und CBD-Gehalt herzustellen, und eine künftige Regulierung solle das Zusammenspiel zwischen der Rentabilität der Produktion und den gesetzlichen Anforderungen berücksichtigen.
Näher auf die Produzenten geht das Kapitel zur Cannabinothèque in Vernier (Genf) ein, die vom Verein ChanGE betrieben wird. Das Team spricht von einer engen Zusammenarbeit mit dem Produzenten, stellt aber fest, dass Schweizer Produzierende kaum gewürdigt werden, obwohl sie für Qualität und Versorgung eine zentrale Rolle spielen, und dass sie mit hohen Auflagen, vor allem bei der THC-Kontrolle, sowie mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfen. Eine künftige Öffnung für Importe gilt als Bedrohung für die lokale Produktion.
Die Regeln für den Anbau für Pilotversuche
Rechtsgrundlage ist Artikel 8a des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG), der seit dem 15. Mai 2021 gilt und auf zehn Jahre befristet ist. Das BAG fasst die Bedingungen für den Anbau so zusammen:
- Herkunft: Produktion in der Schweiz; ein Import ist nur ausnahmsweise und mit Bewilligung des BAG möglich.
- Methode: wenn möglich nach der Bio-Verordnung und orientiert an der guten Praxis für Heilpflanzen (GACP); Abweichungen nur im Ausnahmefall.
- Qualität: höchstens 20 % Gesamt-THC in den Produkten, Grenzwerte für Verunreinigungen, Selbstkontrolle und Stichproben durch BAG und Kantone.
- Bewilligung: eine Ausnahmebewilligung des BAG (Art. 8 Abs. 5 BetmG) für einen bereits bewilligten Versuch, ein Gesuch pro Versuch. Die von den verantwortlichen Organisationen gewählten Produzenten stellen es gemeinsam mit ihnen, unter anderem mit Strafregisterauszug, Nachweis des Versuchs, Zusicherung der Auftraggeberin, die vereinbarte Menge abzunehmen, Sorten, Ertrag sowie erwarteten THC- und CBD-Gehalten.
In Zürich gibt die Stadt an, dass das Studiencannabis von Züri Can in der Schweiz von Swissextract und Pure Production angebaut wird, die beide eine Ausnahmebewilligung für THC-haltiges Cannabis haben.
Stand Oktober 2026: Die oben beschriebenen Regeln sind jene, die das BAG am 13. Oktober 2026 publiziert. Im Juni 2026 wurde ein achter Versuch angekündigt, CanLeg im Kanton St. Gallen, zu dessen Lieferanten Alpina Pharma und SwissExtract gehören. Laut Projektwebsite wartet «Cannabis in Ticino» weiterhin auf das BAG. Der Entwurf des Cannabisproduktegesetzes, der für den gewerblichen Anbau eine Bewilligung des Bundes vorsieht, ist nicht in Kraft: Im Mai 2026 hat die Kommission des Nationalrats ihn an die Subkommission zurückgewiesen.
Häufige Fragen
Wer darf Cannabis für einen Pilotversuch anbauen?
Nur ein Produzent, den die Organisation eines bewilligten Versuchs ausgewählt hat, mit einer Ausnahmebewilligung des BAG und der Zusicherung der Auftraggeberin, die vereinbarte Menge abzunehmen.
Muss das Cannabis der Pilotversuche bio sein?
Es muss in der Schweiz produziert und wenn möglich nach der Bio-Verordnung angebaut werden; Abweichungen sind nur im Ausnahmefall zulässig.
Gibt es Pilotversuche im Tessin?
Im Oktober 2026 nicht. Im März 2025 lehnte der Grosse Rat eine Beteiligung des Kantons ab, und laut Projektwebsite wartet «Cannabis in Ticino» weiterhin auf die Beurteilung durch das BAG.
Quellen
- BAG – Ergebnisse aus den Pilotversuchen mit Cannabis, 13.01.2026
- BAG (FHNW, Universität Lausanne) – Analyse der Ergebnisse der Pilotversuche mit Cannabis, Zweiter Teil, 17.11.2025
- BAG – Executive Summary, zweiter Teil der Auswertung, 17.11.2025
- BAG – Anbau von Cannabis für die Pilotversuche nach Artikel 8a BetmG, abgerufen am 13.10.2026
- BAG – Pilotversuche mit Cannabis, abgerufen am 13.10.2026
- Stadt Zürich – Studiencannabis und Produkte (Züri Can), abgerufen am 13.10.2026
- BAG – Ergebnisbericht Vernehmlassung 20.473, 08.05.2026
- Cannabis in Ticino – Projektwebsite, abgerufen am 13.10.2026
- RSI – Sperimentazione della cannabis, il Cantone si chiama fuori, 24.03.2025
- Business of Cannabis – Switzerland Launches Eighth Cannabis Pilot, Testing Home Delivery for the First Time, 01.07.2026
Aktualisiert am 13. Oktober 2026.