Am 17. September 2024 hat der Regierungsrat von Basel-Landschaft dem Landrat den Bericht zum Postulat 2020/544 «Meldepflicht für Hanfanbau» vorgelegt. Die Regierung hält eine kantonale Meldepflicht für den Anbau von CBD-Hanf für wenig sinnvoll und beantragt, das Postulat abzuschreiben. Der Grund: Über Hanf entscheidet der Bund.
In Kürze
- Das Postulat verlangte eine gesetzliche Grundlage für die Meldung von Hanfkulturen, mit Sanktionen bei Verstössen.
- Nach Ansicht der Regierung regelt das Bundesrecht Hanf abschliessend: Der Kanton hat keinen Spielraum.
- Die Polizei kann den THC-Gehalt der Pflanzen mit Einwilligung des Besitzers prüfen; ohne Einwilligung braucht es ein Strafverfahren.
Was das Postulat verlangte
Ausgangspunkt ist eine Motion, die ein Mitglied des Landrats am 22. Oktober 2020 eingereicht hatte und die am 30. September 2021 in ein Postulat umgewandelt wurde. Verlangt wurde eine kantonale Meldepflicht mit Sanktionen; nicht gemeldete Pflanzungen sollten auf Kosten der Verantwortlichen entfernt werden können.
Die Argumente waren praktischer Natur: CBD-Hanf kann ohne Meldepflicht angebaut werden, ist von Auge nicht von THC-reichem Hanf zu unterscheiden, und Schnelltests sind laut Postulat bei lebenden Pflanzen nicht zuverlässig genug. Bereits 2022 hatte die Regierung die Abschreibung beantragt, weil sie eine Meldepflicht für unverhältnismässig hielt; am 12. Januar 2023 beschloss der Landrat jedoch einstimmig, das Postulat stehen zu lassen und von der Regierung ergänzend zur Meldepflicht einen Vorschlag zu Vollzugsbestimmungen zu verlangen.
Warum die Regierung Nein sagt
Der Bericht von 2024 stützt sich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts: Nach Ansicht der Regierung regelt das Bundesrecht über Landwirtschaft und Betäubungsmittel den Hanf abschliessend. Mit dem Entscheid BGE 138 I 435 hatte das Gericht das Konkordat der Westschweizer Kantone über Anbau und Handel von Hanf aufgehoben, weil es gegen den Vorrang des Bundesrechts verstiess. Nach diesem Urteil hob Basel-Landschaft am 27. Oktober 2012 sein eigenes Hanfgesetz von 2005 auf, das genau eine solche Meldepflicht vorsah. Das Fazit der Regierung ist deutlich: Für den Kanton ist «kein kantonaler Regelungsspielraum» vorhanden.
Auch der Bundesrat, so die Regierung, lehnt eine Meldepflicht für CBD-Hanf ab. Zu den Kontrollen: Die Polizei kann den THC-Gehalt von Hanfpflanzen prüfen, wenn der Besitzer einwilligt. Ohne Einwilligung braucht es einen Durchsuchungsbefehl der Staatsanwaltschaft, was den Verdacht auf eine Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und ein Strafverfahren voraussetzt; Kontrollen ohne Verdacht sind unzulässig.
Stand Oktober 2026: Der Bericht der Regierung enthält den definitiven Entscheid des Landrats über die Abschreibung nicht; die im Mai 2025 aktualisierte Übersicht von IG Hanf nennt als Beispiele für eine Meldepflicht bei der Polizei nur das Tessin und Uri. Das Cannabisproduktegesetz des Bundes ist nicht in Kraft: Am 8. Mai 2026 beschloss die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Arbeiten fortzusetzen, und wies die Vorlage an die Subkommission zurück, die sie im Lauf des Jahres 2026 überarbeiten soll; die parlamentarische Frist für die Initiative 20.473 läuft bis zur Herbstsession 2027.
Häufige Fragen
Gibt es in Basel-Landschaft eine Meldepflicht für CBD-Hanf?
Nein, laut dem Bericht vom 17. September 2024: Der Kanton hob 2012 das Gesetz auf, das die Meldung vorsah, und die Regierung lehnte eine neue Pflicht ab und beantragte die Abschreibung des Postulats, weil der Bund die Materie regelt.
Darf die Polizei den THC-Gehalt der Pflanzen kontrollieren?
Mit Einwilligung des Besitzers ja; sonst braucht es laut dem Bericht aus Basel-Landschaft ein Strafverfahren.
Quellen
- Kanton Basel-Landschaft – Bericht zum Postulat 2020/544 «Meldepflicht für Hanfanbau», 17.09.2024
- IG Hanf Schweiz – Übersicht Meldepflicht Hanfanbau (<1% THC) in der Schweiz, 08.08.2024 (aktualisiert am 27.05.2025)
- Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) – Hanf, 13.05.2025
- Schweizer Parlament – Medienmitteilung der SGK-N, 08.05.2026
- Schweizer Parlament – Curia Vista, Geschäft 20.473 (Stand des Geschäfts), 11.05.2026
Aktualisiert am 13. Oktober 2026.