Am 29. August 2025 hat die SGK-N das Cannabisproduktegesetz in die Vernehmlassung geschickt: bis zu 3 blühende Pflanzen pro Erwachsenen. Im Oktober 2026 ist das Gesetz nicht in Kraft.
Am 14. Februar 2025 meldete die Gesundheitskommission des Nationalrates die Annahme des Vorentwurfs zum Cannabisgesetz: bis zu drei blühende Pflanzen pro Person. Im Oktober 2026 ist das Gesetz nicht in Kraft.