Am 8. Mai 2026 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) mitgeteilt, dass sie mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung an der Vorlage für ein Bundesgesetz über Cannabisprodukte weiterarbeiten will. Der Entwurf, der unter anderem den Eigenanbau von drei Pflanzen pro erwachsene Person vorsieht, geht aber zur Überarbeitung an die Subkommission zurück.
In Kürze
- Weiterarbeit: 16 Ja, 8 Nein, 1 Enthaltung; der Antrag, die vollständige Auswertung der Pilotversuche abzuwarten, wurde mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.
- Die Vernehmlassung ergab 162 Stellungnahmen: 10 Kantone dafür oder eher dafür, 15 dagegen oder eher dagegen, darunter das Tessin.
- Die Behandlungsfrist für die parlamentarische Initiative 20.473 ist bis zur Herbstsession 2027 verlängert.
Was die Kommission entschieden hat
Die Kommission tagte vom 6. bis 8. Mai 2026 in Bern und beriet die Ergebnisse der Vernehmlassung, die vom 29. August bis 1. Dezember 2025 lief. Die Vorlage setzt die parlamentarische Initiative 20.473 um, die Heinz Siegenthaler im September 2020 eingereicht hat. Laut Medienmitteilung sind sich alle einig, dass die neue Regelung auf öffentlicher Gesundheit und Jugendschutz beruhen muss, der mit gezielten Massnahmen für Minderjährige zu stärken sei. Die Kantone halten den Vollzug für zu komplex und fordern mehr Mittel; auch der Onlinehandel wird kritisiert.
Die Subkommission soll die wichtigsten Kritikpunkte aus der Vernehmlassung prüfen und den Vorentwurf im Laufe des Jahres überarbeiten; die Medienmitteilung nennt keine Daten. Der Antrag, die Arbeiten bis zur vollständigen Auswertung der Pilotversuche zu sistieren, wurde mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Am 4. Juli 2025 hatte die SGK-N ohne Gegenantrag zwei weitere Jahre beantragt, und am 26. September 2025 verlängerte der Nationalrat die Frist bis zur Herbstsession 2027. Es ist die zweite Verlängerung: Die erste, am 28. September 2023 mit 104 zu 69 Stimmen beschlossen, hatte die Frist bis Herbst 2025 verschoben.
Kantone und Parteien gespalten, das Tessin unter den Kritikern
Der Ergebnisbericht, vom BAG verfasst und am 8. Mai veröffentlicht, zählt 162 Stellungnahmen: 76 von eingeladenen Adressaten und 86 spontane. St. Gallen ist der einzige Kanton, der klar zustimmt; Appenzell Innerrhoden, Basel-Stadt, Genf, Glarus, Graubünden, Neuenburg, Obwalden, Solothurn und Waadt sind eher dafür, das Wallis ist neutral, und die übrigen 15 Kantone lehnen ab oder eher ab. Bei den Parteien unterstützen SP, Grüne und GLP die Vorlage, die FDP ist eher dafür, erwartet aber gewisse Anpassungen; Mitte, EVP, EDU und SVP lehnen sie ab.
Die häufigste Kritik betrifft den Vollzug: 18 Kantone halten ihn für zu komplex oder zu teuer, ebenso viele fordern mehr Mittel, 16 lehnen den Onlinehandel ab, und rund zehn halten eine Regulierung für verfrüht, solange die Pilotversuche nicht ausgewertet sind.
Das Tessin gehört zu den eher ablehnenden Kantonen. Es teilt grundsätzlich das Ziel, die Bevölkerung zu schützen, hält es mit der aktuellen Vorlage aber für nicht erreichbar und verlangt eine Überarbeitung. In seiner Stellungnahme lehnt es den Onlinehandel ab, will die vollständige Auswertung der Pilotversuche abwarten und fordert Übergangsbestimmungen für die laufenden Versuche.
Stand Oktober 2026: Das Gesetz ist nicht in Kraft. In der Datenbank des Parlaments ist das Geschäft 20.473 weiterhin in der Kommission des Nationalrats, mit Frist bis zur Herbstsession 2027 (Eintrag aktualisiert am 11. Mai 2026). Die Medienmitteilungen der SGK-N vom 3. Juli und 21. August 2026 erwähnen Cannabis nicht, die Sitzungsplanung für das vierte Quartal 2026 sieht aber am 3. November 2026 eine Sitzung der Subkommission Cannabisregulierung vor. Hanf Magazin rechnete mit einer erneuten Beratung in der Kommission im Herbst 2026 oder Anfang 2027; danach müssen beide Räte über die Vorlage befinden.
Häufige Fragen
Ist das Gesetz mit den drei Pflanzen schon in Kraft?
Nein. Im Oktober 2026 liegt die Vorlage zur Überarbeitung bei der Subkommission der SGK-N, und die Behandlungsfrist läuft bis zur Herbstsession 2027; danach müssen beide Räte entscheiden.
Welche Haltung hat das Tessin in der Vernehmlassung eingenommen?
Das Tessin ist eher dagegen: Es teilt die Ziele, verlangt aber eine Überarbeitung, den Verzicht auf den Onlinehandel und das Abwarten der vollständigen Auswertung der Pilotversuche.
Quellen
- Parlament – Medienmitteilung der SGK-N vom 8. Mai 2026, 08.05.2026
- BAG – Ergebnisbericht Vernehmlassung 20.473, 08.05.2026
- BAG – Nuova legge sui prodotti della canapa (IT), abgerufen am 13.10.2026
- SGK-N – Pa. Iv. 20.473, erläuternder Bericht (IT), 03.07.2025
- Parlament – Medienmitteilung der SGK-N vom 4. Juli 2025, 04.07.2025
- Parlament – Curia Vista, Geschäft 20.473, 11.05.2026
- Année politique Suisse – Regulierung des Cannabismarktes (Pa.Iv. 20.473), abgerufen am 13.10.2026
- Parlament – Sitzungsplanung SGK-N, Q4 2026, 25.09.2026
- Parlament – Medienmitteilung der SGK-N vom 3. Juli 2026, 03.07.2026
- Parlament – Medienmitteilung der SGK-N vom 21. August 2026, 21.08.2026
- Hanf Magazin – Cannabisregulierung in der Schweiz: SGK-N verweist Vorlage zurück an Subkommission, 16.05.2026
Aktualisiert am 13. Oktober 2026.